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Wann ist eine freiwillige Abgabe einer Erklärung der Abgeltungssteuer in der Steuererklärung sinnvoll?

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum man diese Angabe zur Abgeltungssteuer in der Steuererklärung machen sollte. Hier nun eine Auflistung von unterschiedlichen Fallbeispielen:

1. Sie haben es nicht geschafft oder einfach vergessen, den Freistellungsauftrag bei der Bank zu stellen.

2. Kosten aus Wertpapierverkäufen sind nicht oder nur teilweise von den Einnahmen aus Kapitalerträgen abgezogen worden. Dadurch ist eine erhöhte Kapitalertragssteuer berechnet worden, die durch die Steuererklärung korrigiert werden kann.

3. Entsprechendes gilt für Wertpapierkäufe. Kontrollieren Sie, ob die Anschaffungskosten beim Kauf von Wertpapieren ganz oder nur teilweise vom Verkaufspreis abgezogen worden sind.

4. Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bank und dem Anleger über den Abzug der Abgeltungssteuer. 5. Falls Sie einen individuellen Steuersatz von unter 25% zahlen, ist eine freiwillige Abgabe ebenfalls sinnvoll.

6. Ihre Einnahmen aus Kapitalerträgen sind gering und sie wären berechtigt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Das trifft häufig auf Arbeitnehmer, Studenten und Rentner zu.

7. Wichtig ist ebenso, dass die Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen angerechnet wird. Diese Quellensteuer ist häufig fiktiv, aber es ist wichtig und korrekt, das diese steuermindern angerechnet wird.

8. Sofern der Gewinn niedriger war kann es sein, das die Bank die Pauschalsteuer (das sind 30% des Verkaufserlöses) mit der Ersatzbemessungsgrundlage ermittelt hat. In solchen Fällen ist es ebenso sinnvoll, die Angaben in der Steuererklärung zu machen.

9. Sofern ie in einer Mietwohnung wohnen und die Kaution wurde durch Ihren Vermieter auf einem speziellen Sparbuch angelegt, wird dort meistens kein Freibetrag in diesem Kautionssparbuch eingetragen. Die dort bezahlte Abgeltungssteuer können Sie ebenfalls mit in der Steuererklärung angeben

Bedingungen, unter denen die Kapitalertragssteuer angegeben werden muss.